Wir wünschen allen ein Frohes Neues Jahr!


Aufnahmestop:

Seit Herbst 2024 besteht bei uns ein Aufnahmestop für zusätzliche Flächen, egal ob Erzeugerorganisation oder Freie Winzer. Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass keine weiteren Flächen dazu kommen können da unsere Kapazitäten erschöpft sind. Mitglieder der EZO haben keinen Freifahrtsschein! Eigenmächtig Flächen bei der Weinbaukartei dazubuchen ohne vorher mit uns, als Vermarkter der EZO zu besprechen, sind nicht zulässig und wir werden Trauben aus diesen Flächen nicht annehmen.

Neuanpflanzungen:

Wenn jemand, um Rodungskosten zu sparen, einen relativ neuen Weinberg dazupachtet und im Gegenzug dafür, seinen alten Weinberg abräumt und brach liegen läßt, ist das in Ordnung solange in der Summe die Fläche gleich bleibt. Dabei aber bedenken, daß nach Ablauf der Wiederanpflanzungsfrist dieser Weinberg dann nicht automatisch wieder bepflanzt und angeliefert werden darf solange der als Ersatz gepachtete Weinberg nicht zurückgegeben wurde. Daher, wenn dieses Modell genutzt wird, die Pachtverträge immer nur auf ein Jahr abschließen.

Großkarlbach, den 12. Januar 2026


EU Weinbaukartei: Gemäß Beschluß in der letzten Mitgliederversammlung sind die Weinbaukartein in schriftlicher Form jeweils bis zum 1. Juni bei der Firma Mäurer abzugeben. Und zwar in schriftlicher Form und so, daß Änderungen ganz offentsichtlich zu erkennen sind. Auch wenn sich nichts ändert ist dies schriftlich (per email, Fax oder Post, WhatsApp wird NICHT akzeptiert) anzuzeigen. Wer sich nicht daran hält bekommt die Traubengeldauszahlung dann erst am 12. Dezember des jeweiligen Jahres. Es tut mir leid solche Schritte gehen zu müssen, aber die teilweise Behäbigkeit in dieser Sache lässt mir keine andere Wahl.



Ihr seid mit

Abstand

die besten Winzer!