Wir wünschen allen ein Frohes Neues Jahr! |
Aufnahmestop:
Seit Herbst 2024 besteht bei uns ein Aufnahmestop für zusätzliche Flächen, egal ob Erzeugerorganisation oder Freie Winzer. Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass keine weiteren Flächen dazu kommen können da unsere Kapazitäten erschöpft sind. Mitglieder der EZO haben keinen Freifahrtsschein! Eigenmächtig Flächen bei der Weinbaukartei dazubuchen ohne vorher mit uns, als Vermarkter der EZO zu besprechen, sind nicht zulässig und wir werden Trauben aus diesen Flächen nicht annehmen.
Neuanpflanzungen:
Wenn jemand, um Rodungskosten zu sparen, einen relativ neuen Weinberg dazupachtet und im Gegenzug dafür, seinen alten Weinberg abräumt und brach liegen läßt, ist das in Ordnung solange in der Summe die Fläche gleich bleibt. Dabei aber bedenken, daß nach Ablauf der Wiederanpflanzungsfrist dieser Weinberg dann nicht automatisch wieder bepflanzt und angeliefert werden darf solange der als Ersatz gepachtete Weinberg nicht zurückgegeben wurde. Daher, wenn dieses Modell genutzt wird, die Pachtverträge immer nur auf ein Jahr abschließen.
Großkarlbach, den 12. Januar 2026